Soziales Honorar
… für Menschen in schwierigen sozialen Situationen!
Herkunft und Entstehung
Ich bin der Meinung, dass alternative Gesundheitsvor- und Fürsorge für jedermann bezahlbar sein sollte. Aus diesem Grunde habe ich mich dem Projekt auf Soziales-Honorar.de angeschlossen.
So individuell wie die Menschen, die ich in meiner Praxis behandle, sind auch die finanziellen Möglichkeiten. Deshalb gewähre Menschen mit niedrigem Einkommen – ob Einzelpersonen, Paaren oder Familien – bei entsprechendem Nachweis gerne eine Ermäßigung auf das sonst übliche Honorar.
Dazu gehören zum Beispiel Geringverdiener, Arbeitssuchende, ALG – Empfänger, Wohngeldempfänger, Auszubildende, Studenten usw. Die Ermäßigungen errechnen sich individuell.
Natürlich werden alle Daten streng vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht gemäß §203 StGB.
Als Nachweise gelten:
- ALG-I oder ALG-II-Bescheid
- Tafel-Ausweis
- Rentenbescheid
- Nachweis über die Befreiung des Rundfunkbeitrages
- Schüler- und Studentenausweis
Bei entsprechendem Nachweis, gewähre ich einen Nachlass auf die regulären Kosten. Weitere Nachweise können individuell von mir akzeptiert werden.
Gerne informiere ich sie individuell über dieses Angebot.
Bitte informieren Sie mich schon bei der Terminvereinbarung über den Wunsch nach dem Sozialen Honorar, damit wir Fragen zu den Voraussetzungen und gegebenenfalls erforderlichen Nachweisen direkt klären können.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Anmerkung
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